10. Bildungsurlaub 


Für Schäden jeglicher Art übernehmen der Seminarveranstalter und der Grundstückseigentümer keinerlei Haftung. Diese Regelung erkennen die Seminarteilnehmer/innen mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung als verbindlich an.


Ausbildungs-Seminare
 

Alle mit einem °A° gekennzeichneten Seminare gelten als Ausbildungs-Seminare. Ihre Absolvierung gehört zur Ausbildung und ist für die Ablegung der Yogalehrer-Prüfung RDY/EYA, bzw. Yoga-Therapeuten-Prüfung, erforderlich. Vorstellungsstunden bzw. Lehrproben

Die Unterrichtspraxis ist einer der Hauptbestandteile der Ausbildung zum Yoga-Lehrer RDY/EYA. Anträge auf Vorstellungsstunden sind mit der schriftlichen Anmeldung bekanntzugeben.

Eine Vorstellungsstunde umfasst 30 bis 40 Minuten; sie wird regiemäßig von der Moderation geleitet und besprochen.

Anmerkungen für die Ausbildung zum/r Yogalehrerin RDY/EYA

Für die Ausbildung sind genormte Rahmenrichtlinien der Europäischen Yoga-Akademie (EYA), mindestens 600 Seminareinheiten (a 45 min.) erforderlich; diese werden in dreimal 12 Seminaren absolviert.